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Pendlerbeihilfe

Das Land Steiermark und die Arbeiterkammer Steiermark haben sich entschlossen gemeinsam die PendlerInnenbeihilfe wieder einzuführen.

  • Die Anspruchsberechtigung (Entfernung, Einkommensgrenze, Förderungshöhe) bleibt gleich.
  • Die Pendlerbeihilfe wird grundsätzlich rückwirkend für das Vorjahr gewährt.
  • Die Frist für die Beantragung der Pendlerbeihilfe 2010 endet am 31.12.2011.
  • Wichtig: Alle bereits beim Land für das Jahr 2010 gestellten Anträge (auch aufgrund des Auslaufens der Pendlerbeihilfe abgelehnten) werden von der Arbeiterkammer übernommen und bearbeitet. Diese Anträge brauchen nicht noch einmal gestellt werden
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