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Änderungen zum Gratiskindergarten ab September 2011

Mit Beginn des Kinderbetreuungsjahres 2011/2012 wird es vorbehaltlich eines entsprechenden Landtagsbeschlusses folgende Änderungen beim „Gratiskindergarten“ geben:

1. Fünfjährige (Kinder im verpflichtenden Kinderbetreuungsjahr)

(Geburtsdatum: von 1.9.2005 bis einschließlich 31.8.2006)

- Betreuung bis zu 30 Wochenstunden

Der Besuch einer institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung (Kindergarten, Kinderhaus, Alterserweiterte Gruppe, Heilpädagogischer Kindergarten in den Organisationsformen Kooperative Gruppe und Integrationsgruppe) bis zu 30 Wochenstunden ist weiterhin gratis. Mindesteinschreibung: Halbtags an 5 Tagen pro Woche, das heißt je nach Öffnungszeit der Einrichtung mindestens 5 oder 6 Stunden täglich, wobei das Betreuungsausmaß täglich gleich hoch sein muss.

- Betreuung über 30 Wochenstunden

Es werden Elternbeiträge durch die Erhalterin/den Erhalter der Einrichtung eingehoben. Sofern sie/er sich für das neue System der sozial gestaffelten Elternbeiträge entscheidet, muss sie/er diese abhängig vom monatlichen Familiennettoeinkommen laut der vom Land Steiermark vorgegebenen Tabellen einheben. (Tabellen: siehe www.kinderbetreuung.steiermark.at, unter „Aktuelles“).

Kosten:

abhängig vom monatlichen Familiennettoeinkommen: Halbtagsbesuch (5 bis 6 Stunden täglich): gratis, Ganztagsbesuch (7 bis 8 Stunden täglich): max. € 40.-/Monat. Vorlage der Einkommensnachweise und Mehrkindstaffel gelten wie unter Punkt 2.

Sommerferien 2011: keine Änderung.

Ab Sommerferien 2012: Für Kinder im verpflichtenden Kinderbetreuungsjahr kann die Erhalterin/der Erhalter für jedes Wochenstundenausmaß (also auch für den Halbtagsbesuch) Elternbeiträge einheben.

 

2. Drei- und Vierjährige

Es werden Elternbeiträge durch die Erhalterin/den Erhalter der Einrichtung eingehoben. Sofern sie/er sich für das neue System der sozial gestaffelten Elternbeiträge entscheidet, muss sie/er diese abhängig vom monatlichen Familiennettoeinkommen laut der vom Land Steiermark vorgegebenen Tabellen (PDF) einheben.

Mindesteinschreibung:

Halbtags an 5 Tagen pro Woche, das heißt je nach Öffnungszeit der Einrichtung mindestens 5 oder 6 Stunden täglich, wobei das Betreuungsausmaß täglich gleich hoch sein muss.

Kosten:

abhängig vom monatlichen Familiennettoeinkommen (Informationen über Ermittlung des Einkommens folgen):

  • bis einschließlich € 1500,-: Besuch auch weiterhin kostenlos.
  • zwischen € 1500,- und € 2500,-: sozial gestaffelte Elternbeiträge.
    Für jede Einkommensstufe dürfen maximal jene Beiträge eingehoben werden, die sich aus den vom Land Steiermark vorgegebenen Tabellen (PDF) ergeben.
  • über € 2500,-: Den Eltern dürfen jeweils maximal jene Beiträge vorgeschrieben werden, die der höchsten Einkommensstufe entsprechen:

Halbtagsbesuch - 5 bis 6 Stunden täglich: € 120,-/Monat;

Ganztagsbesuch - 7 bis 8 Stunden täglich: € 160,-/Monat.

Beispiel: Kindergartenbesuch eines 4-jährigen Kindes, Familiennettoeinkommen € 2000,-;

Halbtagsbesuch (5 bis 6 Stunden täglich): Elternbeitrag: € 72.-/Monat;

Ganztagsbesuch (7 bis 8 Stunden täglich): Elternbeitrag: € 96.- /Monat.

 

Achtung: Falls Eltern keine oder unzureichende Einkommensnachweise vorweisen (zum Beispiel wenn nur der Einkommensnachweis eines Elternteiles vorgelegt wird, obwohl auch der zweite im gemeinsamen Haushalt lebende Elternteil ein Einkommen bezieht), wird der Elternbeitrag der höchsten Einkommensstufe vorgeschrieben.

Mehrkindstaffel für Familien mit zwei und mehr Kindern:

Berücksichtigt werden Kinder, für die ein haushaltszugehöriger Elternteil (bezogen auf das Kind, für das ein sozial gestaffelter Elternbeitrag eingehoben wird) Familienbeihilfe bezieht. Für jedes dieser Kinder erfolgt eine Rückstufung um eine Stufe in der Einkommensstaffel. Für Familiennettoeinkommen über monatlich € 2.500,- wird die Einkommensstaffel in 200-Euro-Schritten fiktiv weitergeführt (in den Tabellen dunkel markiert).

Anzahl der Elternbeiträge: In Jahresbetrieben (gleichlaufend mit dem Schuljahr) dürfen die Elternbeiträge, sofern sie unter Anwendung der Sozialstaffel ermittelt werden, in Zukunft nur mehr in 10 Teilbeträgen eingehoben werden. Da die Elternbeiträge ohnehin schon sozial gestaffelt sind, wird keine Landes-Kinderbetreuungsbeihilfe gewährt.

Sommerferien 2011: keine Änderung.

Ab Sommerferien 2012: Es werden Elternbeiträge durch die Erhalterin/den Erhalter der Einrichtung eingehoben. Sofern sie/er sich für das neue System der sozial gestaffelten Elternbeiträge entscheidet, muss sie/er diese abhängig vom monatlichen Familiennettoeinkommen laut der vom Land Steiermark vorgegebenen Tabellen einheben. Einschreibung unter 4 Wochen: Es können auch höhere Beiträge als nach der Sozialstaffel eingehoben werden. In beiden Fällen wird keine Landes-Kinderbetreuungsbeihilfe gewährt.

Sämtliche Tabellen betreffend die Ermittlung des Elternbeitrages sind unter www.kinderbetreuung.steiermark.at (unter „Aktuelles“) zu finden.