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Förderungen / Beihilfen

Pendlerbeihilfe

Das Land Steiermark und die Arbeiterkammer Steiermark haben sich entschlossen gemeinsam die PendlerInnenbeihilfe wieder einzuführen.

  • Die Anspruchsberechtigung (Entfernung, Einkommensgrenze, Förderungshöhe) bleibt gleich.
  • Die Pendlerbeihilfe wird grundsätzlich rückwirkend für das Vorjahr gewährt.
  • Die Frist für die Beantragung der Pendlerbeihilfe 2010 endet am 31.12.2011.
  • Wichtig: Alle bereits beim Land für das Jahr 2010 gestellten Anträge (auch aufgrund des Auslaufens der Pendlerbeihilfe abgelehnten) werden von der Arbeiterkammer übernomme

Förderungen / Beihilfen

Eine zentrale Linksammlung bietet die Site www.help.gv.at

 

Gemeindeförderungen finden Sie unter Gemeindeförderungen und Beihilfen

 

Beihilfen für Familien

Folgende Förderungen und Unterstützungen werden aufgrund von entsprechenden Beschlüssen des Gemeinderates gewährt.

 

Energiesparförderungen

Förderungen für Energiesparmaßnahmen und den Einsatz erneuerbarer Energien

 

 

Solaranlagen
zusätzlich zur Landesförderung - € 40,00/m² (max. für 50 m² Kollektorfläche)

Sonstige Förderungen

Förderungen die von der Gemeinde Nitscha oder sonstigen Förderstellen gewährt werden

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